Marktkonforme und rechtssichere Immobilienbewertung

Willkommen,
für die professionelle Bewertung Ihrer Immobilie stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche in und um Münster gerne zur Verfügung:

Kurzwertermittlungen nach ImmoWertV für eine kompakte und präzise Marktwertermittlung für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen
Vollgutachten gemäß BGB § 194 als gerichtsfeste Marktwertgutachten
Restnutzungsdauergutachten als rechtskonformes Gutachten zum Nachweis gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung.

Kontakt:

Mobil:
0151-29047886

E-Mail:
info(at)jan-hinsenhofen.de

Jan Hinsenhofen
M.A. Architekt
„Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)“
Nr. 2409-038

Link: Vita

 „Durch meine Tätigkeit als Immobiliensachverständiger für Konzerne zur Bewertung des Immobilienportfolios und für die Privatwirtschaft habe ich einen umfassenden Überblick über das Immobiliengeschehen im Raum Münster.“

Typischer Ablauf einer Immobilienbewertung

Vorgespräch: Gemeinsam legen wir den Zweck und den erforderlichen Umfang der Bewertung fest. Anschließend erstelle ich Ihnen ein kurzes Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.

Objektbesichtigung, Sichtung/Recherche der Objektunterlagen: Nach der gemeinsamen Objektbesichtigung und Sichtung Ihrer Objekltunterlagen legen wir fest, ob weitere Unterlagen für eine rechtssichere Bewertung eingeholt werden müssen oder ob diese bereits ausreichen.
Gutachtenerstellung: Mit der Auftragsbestätigung erstelle ich zügig Ihre Immobilienbewertung gemäß BGB § 194 basierend auf den rechtssicheren Methoden der ImmoWertV oder BelWertV und anderen anerkannten Bewertungsmethoden.
Folgegespräch: In einem abschließenden Gespräch erörtern wir die Ergebnisse der Wertermittlung im Hinblick auf Ihre individuellen Kundenanforderungen und Rückfragen.
Übergabe des Wertgutachtens: Wenn alle Fragen geklärt sind, erhalten das unterschriebene und gestempelte Wertgutachten zu Ihrer weiteren Verwendung.

Der Immobilienwert – über 100 Einflussfaktoren

Der Immobilienwert, auch Markt- oder Verkehrswert genannt, setzt sich aus über 100 Einflussfaktoren zusammen:
– Lage
– Baujahr
– Objektart
– Bausubstanz
– Gebäudetechnik
– Ausstattungsstandard
– ortsübliche Marktmiete
– regionaler Grundstücksmarkt
– durchgeführte Modernisierungen
– Gebäudeausrichtung und Grundrisszuschnitt
– besondere Bauteile (Terrassenüberdachung, Kelleraußentreppe, Carport usw.)
– etc.

Die richtige Einschätzung und Bewertung aller Einflussfaktoren ist entscheidend, damit Ihr Objekt schließlich die Einwertung erhält, die Ihm zusteht.
Dies erfordert nicht nur die korrekte Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Bewertungsmethoden, sondern auch ein fundiertes Verständnis des örtlichen Immobilienmarktes.

Als gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S) verfüge ich über die Fachexpertise Ihnen eine marktkonforme, rechtssichere und gerichtsfeste Immobilienbewertung zu erstellen.
Dies berechtigt mich zudem zur Vorlage beim Finanzamt, bei Banken und als Parteigutachten vor Gericht.

Ich erstelle Ihnen Immobilienbewertungen für wohnwirtschaftliche Immobilien wie Einfamilienwohnhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser, Wohnungseigentum (Teileigentum), gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser und gewerblich genutzte Immobilien (Büros und Kleinhallen) sowie un-/bebaute Grundstücke.

Bei meinen Wertgutachten erfolgt natürlich auch die Bewertung der besonderen Objekteigenschaften, wie temporärem Leerstand, Mindermieten, Sanierungsbedarf, Wohnrecht und Grunddienstbarkeiten etc.

Wieviel kostet eine Immobilienbewertung?

Je nach Immobilie ist der Aufwand für die Erstellung der Immobilienbewertung unterschiedlich, da auch jede Immobilie unterschiedlich ist. Je nach Komplexität unterscheidet sich daher der Aufwand zur Wertermittlung:
– Aus wievielen Nutzungseinheiten besteht das Objekt?
– Müssen Um- oder Anbauten berücksichtigt werden?
– Wurden Modernisierungen durchgeführt?
– Verfügt das Objekt über unterschiedliche Ausstattungsstandards?
– Wieviele Unterlagen zum Objektunterlagen stehen zur Verfügung (gibt es eine Flächenberechnung)?

Ein faires Angebot berücksichtigt diese Unterschiede, sodass für eine rechtssichere Kurzwertermittlung nach ImmoWertV beispielsweise eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses mit Kosten von ca. 500 bis 800 € gerechnet werden kann.
Ein Vorabangebot zu Ihrem Objekt erstelle ich Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich.

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Den Umfang der Wertermittlung legen wir gemeinsam im Vorgespräch je nach Verwendungszweck fest. Hiernach ergibt sich welche Unterlagen benötigt werden.

Für jede Wertermittlung werden mindestens folgende Unterlagen oder Angaben benötigt:
Objektunterlagen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan (alternativ Aufmaß)
Flächenberechnungen (Raumgrößen)
– Grundbuchauszug
– Katasterauszug
– Energieausweis
– Objektbesichtigung
: hier wird in einem kurzen Ortstermin der bauliche Zustand und die genaue Ausstattung des Objektes erfasst (Dauer: ca. 1 Stunde)

Optional sollten folgende Unterlagen vorliegen oder eingeholt werden:
– Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
– Altlastenauskunft
– Auskunft aus der Denkmalliste

Für jede Wertermittlung sollte ein kurzer Ortstermin zur Besichtigung der Immobilie erfolgen. Hier können bereits wesentliche Ansätze hergeleitet werden.

Gerne unterstütze ich Sie die erforderlichen Unterlagen einzuholen. Je nach Verwendungszweck der Wertermittlung können optional auch gemeinsam Annahmen getroffen werden und die Einholung von bestimmten Unterlagen gespart werden. Gerne berate ich Sie zu Ihrer Wertermittlung.

Qualität:
Die DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung ist für Immobiliengutachter ein international anerkanntes Gütesiegel, das ihre Fachkompetenz und Unabhängigkeit bestätigt. Durch die Zertifizierung nach dieser Norm wird sichergestellt, dass Gutachter über nachgewiesene Kenntnisse, Erfahrung und methodische Sicherheit verfügen, wodurch ihre Gutachten von Finanzämtern, Gerichten, Banken und Behörden anerkannt werden.